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Strom

Strom kommt doch aus der Steckdose - oder etwa nicht? Ein paar Fakten zum Thema Strom, die erklären, was sich vor und hinter der Steckdose tut.

Seit der Liberalisierung des Strommarktes 1998 kann Strom auch von privaten Betreiber*innen von Wasser-, Wind-, und Biomassekraftwerken oder Photovoltaikanlagen bezogen werden. Wichtigster Energieträger bei der privaten Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist die Windkraft. Seit 1. Oktober 2023 liefern wir reinen Ökostrom. 

Erdwärme, Sonne, Wasser und Wind sind Energieträger, die zur Stromgewinnung nahezu unbegrenzt zur Verfügung stehen. Bereits rund 45% des Stroms werden mit Hilfe von Wasserkraftwerken, aus Sonnenkraft und Windenergie erzeugt.

Fossile Brennstoffe sind Steinkohle, Braunkohle, Öl und Gas. Sie stehen zur Energiegewinnung nicht unbegrenzt zur Verfügung. Rund ein Viertel des Stroms wird durch die Verbrennung von Steinkohle produziert. Durch die strenge Einhaltung von Umweltschutzmaßnahmen konnte der Anteil von Stickoxid-Emissionen stark reduziert werden.

Seit dem 29. April 1998 gilt im deutschen Strommarkt das Gesetz des freien Wettbewerbs. Seitdem entwickelt sich die Strombranche von einem lokal oder regional ausgerichteten zu einem international agierenden Wirtschaftszweig. In allen Ländern der Europäischen Union treten neben den bisher etablierten auch private Stromerzeuger*innen in den Wettbewerb. Die Folge davon sind schnelle Preisänderungen auf dem Strommarkt und neue Bedingungen - auch für private Kunden -, Strom zu beziehen.

Rund 38 Mio. Haushalte, etwa 4 Mio. Gewerbebetriebe und 300.000 Großkunden aus der Industrie werden von den Unternehmen der Stromwirtschaft mit Strom versorgt. Laut VDEW ist der Stromverbrauch seit 1997 mit einem Verbrauch von 500 Mrd. kWh relativ stabil geblieben.

Strom wird in Kraftwerken erzeugt. Je nachdem, mit welchen Energieträgern Strom hergestellt wird, unterscheidet man Gas-, Öl- und Kohlekraftwerke (fossile Brennstoffe) sowie Wasser-, Solar- und Windkraftwerke (regenerative Energien) und Kernkraftwerke.

Um den Strom von den Kraftwerken zu den einzelnen Verbraucher*innen zu transportieren, ist ein weit verzweigtes Leitungsnetz auf verschiedenen Spannungsebenen erforderlich. Über ein Umspannwerk wird der Strom auf eine Hochspannungsfreileitung übertragen, um anschließend über ein Mittelspannungsnetz von Ort zu Ort transportiert zu werden. Beispielsweise werden Fabrikanlagen der Industrie über dieses Netz versorgt. Haushalte oder Gewerbebetriebe erhalten ihren Strom über Niederspannungsnetze.

Der Strombedarf wird vom Lebensrhythmus der Kund*innen, von Haushalten, Betrieben und der Industrie bestimmt. Dadurch kommt es zu Spitzenlastzeiten, in denen der Stromverbrauch sprungartig ansteigt. Da man Strom in den großen Mengen nicht speichern kann, muss immer genau so viel Strom erzeugt werden, wie im Moment gebraucht wird. Das erfordert ein ausgeklügeltes System, wann welches Kraftwerk zum Einsatz kommt und der erzeugte Strom in das Netz einspeist wird.

  • 1 Stunde die Spülmaschine laufen lassen
  • Eine Ladung Wäsche bei 60 Grad laufen lassen
  • Einen Kuchen backen
  • 3 Stunden bügeln
  • 5 Stunden fernsehen
  • 12 Stunden Radio hören
  • 14 Stunden alle Elektrogeräte eines Vier-Personen-Haushalts auf Stand-by lassen
  • 91 Stunden lesen (mit einer 11-Watt-Energiesparlampe)
  • 3 Jahre sich täglich mit einem Rasierapparat rasieren

Deutschland geht mit Strom sparsam um. Neben den Erfolgen beim Energiesparen sind für den Rückgang des Stromverbrauchs auch Konjunkturschwankungen und Witterungsverhältnisse verantwortlich.

Mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2024 schafft der §14a EnWG die Voraussetzungen, um die für die Energiewende notwendige Systemstabilität im Stromnetz zu erreichen. Durch diese Voraussetzungen können die Verteilnetzbetreiber die Netze jederzeit bedarfsgerecht und netzorientiert steuern und dabei auf mögliche Überlastungen reagieren. Dies wird nötig durch die ständig steigende Zahl von Erzeugungsanlagen und größeren Verbrauchern im Stromnetz. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit wird ermöglicht die Leistung einzelner Verbrauchsanlagen kurzfristig zu dimmen. Dies betrifft ausschließlich von der Bundesnetzagentur definierte Niederspannungsanlagen (Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Klimageräte sowie Stromspeicher) mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW. Alltägliche Stromverbraucher wie Durchlauferhitzer, Waschmaschine, Trockner oder Herde – also Geräte des täglichen Haushaltsstrombedarfs – sind von dieser Steuerung ausgeschlossen. Ebenso sind Ladeeinrichtungen im öffentlichen Bereich nicht von dieser Regelung betroffen.

Im Gegenzug dafür, dass der Netzbetreiber eine Anlage netzorientiert steuern darf, profitieren die Betreiber der Geräte von einem reduzierten Netzentgelt. Da bei der individuellen Anschluss- und Verbrauchssituation der Privathaushalte große Unterschiede bestehen können, legt die Bundesnetzagentur verschiedene Varianten der Netzentgeltreduzierung fest, zwischen denen die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wählen können. Vorgesehen ist ein Ansatz mit drei Modulen:

  • Mit Modul 1 erhalten §14a-Kunden eine pauschale Netzentgeltreduzierung.
  • Alternativ entscheiden sie sich mit Modul 2 für eine prozentuale Netzentgeltreduzierung für jede Kilowattstunde, die durch flexible Verbraucher bezogen wird. Hierfür ist ein separater Zähler notwendig.
  • Modul 1 soll auf Wunsch mit Modul 3 und damit einem Anreizmodul mit zeitlich variablen Netzentgelten ergänzt werden können (verpflichtend von Netzbetreibern anzubieten ab 2025).

Anlagenbetreiber können auf Wunsch zwischen den Modulen wechseln.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Bestimmte Geräte wie Wallboxen und Wärmepumpen sind ab 1. Januar 2024 so anzuschließen, dass sie für den Netzbetreiber steuerbar sind.
  • Im Gegenzug profitieren Betreiber solcher Anlagen von reduzierten Netzentgelten auf ihrer Abrechnung, wofür drei verschiedene Optionen, sogenannte "Module", zur Wahl stehen.
  • Für Bestandsanlagen, die vor dem 1. Januar 2024 angeschlossen wurden, gelten Übergangsfristen bis Ende 2028.
  • Das Ziel der netzdienlichen Steuerung ist es, das Stromnetz vor Überlastungen zu schützen und es sicher für die Energiewende machen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei ihrem zuständigen Netzbetreiber: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG (avacon-netz.de) (zuständig u.a. für Stadtgebiet Salzgitter).


Für wen gilt diese Regelung?
Für alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2024 ist die neue Regelung verpflichtend.Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer elektrischen Leistung kleiner als 4,2 kW sind generell von der Teilnahme am neuen § 14a EnWG ausgenommen.

Wie kommt das reduzierte Netzentgelt beim Kunden an?
Privathaushalte haben in der Regel keinen direkten Vertrag mit dem Netzbetreiber, sondern mit ihrem Energielieferanten. Das soll auch weiterhin so bleiben und die Bundesnetzagentur will kein neues Abrechnungsverhältnis zwischen dem Letztverbraucher und seinem Netzbetreiber schaffen. Die Bundesnetzagentur sieht aber eine Pflicht zum transparenten Ausweis der Netzentgeltreduzierung auf der Stromrechnung des Kunden vor. Das bedeutet: Die Abrechnung der reduzierten Netzentgelte übernimmt der jeweilige Energielieferant des Anlagenbetreibers und weist diese auf der Stromrechnung übersichtlich aus.

Was zählt zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?
Unter steuerbaren Verbraucheinrichtungen gemäß §14a EnWG werden Geräte verstanden, deren Leistung über 4,2 kW beträgt. Darunter fallen:

  • Private Ladeeinrichtungen (Wallboxen)
  • Speicher
  • Wärmepumpen
  • Klimageräte

Was ist mit Anlagen, welche vor dem 01.01.2024 installiert wurden?
Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden, haben einen Bestandsschutz. Wenn bereits zuvor ein reduziertes Netzentgelt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung gewährt wurde, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2028. Bei Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1.1.2024 können Sie jederzeit freiwillig in die neue Regelung wechseln. Ein Wechsel zurück in einen Vertrag ohne Regulierung ist dann aber nicht mehr möglich.

Welche Formen der Netzentgeltreduzierung gibt es?
Es gibt drei unterschiedliche Arten der Reduzierung. Sie haben hier ein Wahlrecht, wobei bei der Erstanmeldung zunächst automatisch die Auswahl des Modules 1 erfolgt.

Modul 1: Pauschale Reduzierung des Netzentgeltes. Dabei gibt es eine einheitliche Berechnungsformel, welche von der Bundesnetzagentur vorgegeben ist. Aufgrund der unterschiedlichen Arbeitspreise der einzelnen Netzbetreiber ist die Pauschale jedoch unterschiedlich. Modul 1 ist auch möglich, wenn kein eigener Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung vorhanden ist und über den Zähler auch der sonstige Hausstrom abgerechnet wird. In der Grundversorgung ist nur Modul 1 möglich. Eine Reduzierung unter „Null“ ist nicht zulässig, sodass die Reduzierung gedeckelt wird.

Modul 2: Dieses Modul muss von Ihnen aktiv ausgewählt werden und ist nur mit einem separaten Zähler zur Erfassung des Verbrauches der steuerbaren Verbrauchseinrichtung möglich. Es erfolgt im Modul 2 eine Reduzierung des Arbeitspreises des Netzentgeltes auf 40 %. Zusätzlich entfällt der Grundpreis für das Netzentgelt. Das Modul 2 gilt nicht für die Grundversorgung, eine Reduzierung unter „Null“ ist rechnerisch nicht möglich.

Modul 3: Das dritte Modul ist erst ab dem 1.4.2025 verfügbar. Um dieses zu nutzen, muss es durch Sie aktiv ausgewählt werden und ist nur mit einem intelligenten Messsystem möglich. Neben der pauschalen Reduzierung wie im Modul 1 kommt es zu einem nach Zeitzonen unterteilten Arbeitspreis. Diese Tarifstufen (ST/HT/NT) sind jährlich zu bilden. Eine Reduzierung unter „Null“ ist nicht zulässig, sodass die Reduzierung gedeckelt wird. Modul 3 ist in der Grundversorgung nicht möglich.


Nähere Informationen erhalten Sie bei ihrem zuständigen Netzbetreiber: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG (avacon-netz.de) (zuständig u.a. für Stadtgebiet Salzgitter).