Höhere Energiepreise bei der WEVG ab 1. Januar 2019
Preise ab 01.01.2019 - Haushaltskunden
Preise ab 01.01.2019 - Nicht-Haushaltskunden
Deutlich gestiegene Beschaffungskosten sowie staatlich festgesetzte Umlagen sind der Grund für eine Anhebung des Strompreises in der Grundversorgung um 0,71 Cent einschließlich Umsatzsteuer pro Kilowattstunde zum 1. Januar 2019.
Die Grundpreise bleiben unverändert.
Ähnlich ist die Situation für Haushaltskunden beim Erdgaspreis. Der erhöht sich, ebenfalls zum 1. Januar 2019, um 0,65 Cent einschließlich Umsatzsteuer pro Kilowattstunde. Nachdem der Erdgaspreis zuletzt zum 1. Februar 2018 um 0,65 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden konnte, ist damit jetzt wieder das Preisniveau von 2017 erreicht. Veränderungen bei den Netzentgelten, die Netzbetreiber für die Nutzung der Netze erheben, machen allerdings eine Erhöhung der Grundpreise um 6,28 Euro (brutto) pro Jahr erforderlich.
Damit kann der Energiedienstleister WEVG aus Salzgitter die deutlich gestiegenen Beschaffungskosten trotz interner Kosten-Effizienzsteigerung nicht gänzlich auffangen und somit die Preise für Strom und Erdgas über den Jahreswechsel hinaus konstant halten.
Trotz der Preisanhebung bietet die WEVG nach wie vor ein gutes Preis-Leistungsverhältnis im Vergleich zu Wettbewerbern mit einer ähnlichen Versorgungsstruktur. „Die Konkurrenz von „Billiganbietern“, die sich mit Kampfpreisen, die oftmals zeitlich befristet sind, auf dem Strom- und Erdgasmarkt bewegen, ist nicht mit einem lokalen Stadtwerk vergleichbar“, sagt Rainer Krause, kaufmännischer Geschäftsführer der WEVG.
„Allein durch den Grundversorgerstatus haben wir viel mehr gesetzliche Pflichten zu erfüllen und die damit verbundenen Kosten zu tragen. Schon aus diesem Grund können wir nie die Billigsten werden. Aber wir haben entscheidende Vorteile“ erklärt Krause: „Wir sind hier vor Ort und wir versorgen alle Kunden mit Erdgas und Strom - wenn nicht zu Sondervertragskonditionen, dann zumindest im Rahmen der Grundversorgung. Billiganbieter agieren da anders. Als Energieversorger vor Ort dürfen und wollen wir kein Risiko eingehen. Die WEVG muss immer in der Lage sein, auch Salzgitteraner Kunden von insolventen Anbietern aufzunehmen und weiter mit Energie zu beliefern, damit es zu keiner Unterbrechung der Energielieferung kommt.“
Dass die Energie-Nebenkosten –wie etwa staatlich festgelegte Umlagen und Netzentgelte- einen entscheidenden Beitrag leisten, sieht auch Matthias Giffhorn, Marketing- und Vertriebsleiter der WEVG so: „Wir kaufen günstig ein und wir haben es geschafft, dass die Strom- und Erdgaspreise zumindest in der ersten Hälfte der Heizperiode stabil geblieben sind. Auf lange Sicht wird wohl in erster Linie der effiziente Umgang mit Energie die einzige Chance sein, den unweigerlich weiter steigenden Preisen entgegenzuwirken.“
Was die Preisänderungen für WEVG-Kunden bedeutet, ist abhängig von der Produktwahl: Die Strompreisanpassung für einen Haushalt in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh bedeutet höhere monatliche Stromkosten von 2,38 Euro.
Beim Erdgas bedeutet die Preisanpassung beispielsweise bei Kunden, die eine kleine Wohnung oder ein Niedrigenergiehaus beheizen und dafür 14.000 kWh Erdgas benötigen, dass sich die monatlichen Kosten um 8,16 Euro erhöhen. Eine Familie, die Erdgas zum Kochen, zur Warmwasserversorgung und zum Heizen ihres Einfamilienhauses nutzt und dabei jährlich 25.000 kWh verbraucht, erwartet ein Mehrpreis ab Januar über monatlich 14,16 Euro.
Die Abgrenzung des Verbrauchs nach alten und neuen Preisen wird die WEVG zeitanteilig vornehmen. Diese Verbrauchsabgrenzung hat sich bewährt und ist sehr zuverlässig. Die Höhe der monatlichen Abschläge passt die WEVG nicht automatisch an. Kunden, die ihre Abschläge ändern möchten, können dies gerne persönlich, telefonisch oder online erledigen.
Rainer Krause versichert: „Wir werden auch künftig alle Anstrengungen unternehmen, um unseren Kunden Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen zu liefern. Wir bieten hohe Versorgungssicherheit, Ansprechpartner vor Ort und attraktive Förderprogramme.“
Beim Erdgas entfallen 51,86 Prozent des Aufwandes auf die Bezugs- und Vertriebskosten. 25,6 Prozent machen Steuern und Abgaben aus. Hinzu kommen weitere 22,54 Prozent für die von der Bundesnetzagentur regulierten Netzentgelte inklusive Messdienstleistungen.
Der Strompreis setzt sich zu 22,89 Prozent aus Bezugs- und Vertriebskosten, 52,46 Prozent Steuern und Abgaben, sowie 24,65 Prozent für Netzentgelte inklusive Messdienstleistungen zusammen.