Gasumlage und Gasspeicherumlage greifen: WEVG erhöht die Preise für Erdgas ab 1. November 2022
Die Erdgasbeschaffungsumlage
Am 8. August 2022 hat die Bundesregierung die Verordnung nach § 26 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (Gaspreisanpassungsverordnung – GasPrAnpV) beschlossen.
Durch diese Erdgasbeschaffungsumlage, kurz Gasumlage, sollen ab 1. Oktober 2022 die den Großhandelsunternehmen entstehenden Mehrkosten der Gasbeschaffung auf alle Endkunden verteilt werden. „Diese Mehrkosten entstehen, weil die Importeure ausfallende russische Vertragslieferungen teuer am Weltmarkt nachbeschaffen müssen,“ erklärt Rainer Krause, kaufmännischer Geschäftsführer der WEVG, „sie wird voraussichtlich pro Quartal neu berechnet und ist bis zum 1. April 2024 befristet.“
Die Gasspeicherumlage
Zusätzlich wird ab dem 1. Oktober 2022 die Umlage zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Speicherumlage) gemäß § 36e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erhoben. Sie wird voraussichtlich halbjährlich neu berechnet und soll bis zum 1. April 2025 gelten. Damit sollen zusätzliche Kosten ausgeglichen werden, die durch die gesetzlich beschlossene Mindestbefüllung der nationalen Gasspeicher entstehen. Matthias Giffhorn, Vertriebsleiter der WEVG, erklärt: „Vorgegeben ist, dass die Speicher zum 1. November einen Füllstand von mindestens 95 Prozent erreicht haben müssen. Aktuell sind es rund 88 Prozent.“
Regelenergieumlage beziehungsweise Bilanzierungsumlage
Neben Einführung dieser Umlagen wird auch die bestehende Regelenergieumlage beziehungsweise Bilanzierungsumlage zum 1. Oktober 2022 erhöht.
Regelenergie, also Gas, wird immer dann eingesetzt, wenn im bundesweit zusammenhängenden Gasnetz das Verhältnis zwischen ein- und ausgespeisten Gasmengen nicht ausgeglichen ist. Auch diese Kosten werden auf die Verbraucher umgelegt.
Senkung der Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch soll nach derzeitigem Stand ab 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Dieser ermäßigte Steuersatz gilt normalerweise für Waren der Grundversorgung wie Lebensmittel und Trinkwasser, auch auf Bücher. Die niedrigere Steuer für Gas soll erhoben werden, solange auch die neue Gasumlage fällig wird. Der verminderte Umsatzsteuersatz wird in den Jahresverbrauchsabrechnungen der Kund*innen berücksichtigt.
Die Mehrkosten konkret
Insgesamt heißt das für die WEVG als Energieunternehmen, dass die Erdgas-Beschaffungskosten steigen. Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet, die aus Umlagen erzielten Einnahmen vollständig abzuführen, sie verbleiben also nicht in den Unternehmen.
Zum 1. November 2022 steigen die Erdgaspreise erneut in allen WEVG-Erdgastarifen um 3,86 Cent pro Kilowattstunde netto. Hinzu kommt die dann gültige Umsatzsteuer, bei den temporär gültigen 7% beläuft sich der Brutto-Betrag auf 4,13 Cent pro Kilowattstunde.
„Bei einem Jahresverbrauch von beispielsweise 14.000 Kilowattstunden für Erdgas bedeuten dies Mehrkosten von etwa 48,18 Euro (inklusive 7% Umsatzsteuer) im Monat,“ erläutert Matthias Giffhorn, „die Abgrenzung des Verbrauchs nach alten und neuen Preisen wird die WEVG zeitanteilig vornehmen. Diese Verbrauchsabgrenzung hat sich bewährt und ist sehr zuverlässig.“
Die Höhe der monatlichen Abschläge werden durch die WEVG ab dem 30. November 2022 den aktuellen Preisen angepasst. Dies ist notwendig, damit die Erdgas-Kund*innen mit der Jahresrechnung keine zu hohe Rückzahlungsforderung erhalten. Die Bestätigung der Abschlagsänderung erhalten die Kund*innen in Kürze zugeschickt.